Firmenwagen im technischen Service: Warum die Fahrzeugregelung beim Jobwechsel wichtiger ist, als man denkt

Ein neuer Job bietet ein interessantes Aufgabengebiet, ein gutes Gehalt und attraktive Rahmenbedingungen – und trotzdem kommt es nicht zum Wechsel.


Der Grund? Der Firmenwagen darf nicht privat genutzt werden.


Was zunächst wie ein einzelner Benefit unter vielen klingt, kann für Servicetechniker bei einem Arbeitgeberwechsel eine erstaunlich große Rolle spielen. Das erleben wir immer wieder in unseren Gesprächen mit Bewerbern und wechselbereiten Servicetechnikern.

Dabei geht es keineswegs darum, dass jeder Servicetechniker einen Firmen-Pkw zur Privatnutzung erwartet.

Entscheidend ist vielmehr die persönliche Ausgangssituation und die Frage, welches Fahrzeugmodell zum jeweiligen Serviceeinsatz passt.


Firmenwagen ist nicht gleich Firmenwagen


Im technischen Service gibt es ganz unterschiedliche Modelle.

Manche Unternehmen stellen ihren Servicetechnikern einen Pkw zur Verfügung, der auch privat genutzt werden darf. Andere setzen auf Servicefahrzeuge oder Transporter, die für die berufliche Tätigkeit zur Verfügung stehen, eine private Nutzung aber ausschließen.

Für die tägliche Arbeit können beide Modelle hervorragend funktionieren.


Beim Wechsel von einem Arbeitgeber zum anderen kann der Unterschied für einen Servicetechniker jedoch erheblich sein.


Wer seit vielen Jahren einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, hat sein Privatleben häufig darauf eingestellt. Ein eigenes Fahrzeug wurde möglicherweise verkauft oder gar nicht erst angeschafft.

Fällt die Privatnutzung beim neuen Arbeitgeber weg, stellt sich plötzlich eine ganz praktische Frage:


Wie komme ich künftig privat von A nach B?
 

Wenn zum Jobwechsel plötzlich ein Autokauf gehört
 

Muss aufgrund eines Arbeitgeberwechsels wieder ein eigenes Fahrzeug angeschafft werden, entstehen zusätzliche Kosten.

Anschaffung oder Leasing, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reparaturen, Reifen und natürlich Kraftstoff oder Strom müssen plötzlich wieder privat getragen werden.

Dem gegenüber steht selbstverständlich, dass auch ein privat nutzbarer Firmenwagen nicht „kostenlos“ ist. Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs stellt einen geldwerten Vorteil dar und muss entsprechend versteuert werden. Bei Anwendung der sogenannten 1-%-Regelung wird für die Privatnutzung grundsätzlich monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt.

Trotzdem kann der Wegfall eines bislang privat genutzten Firmenwagens die persönliche Rechnung eines Bewerbers deutlich verändern.
 

Ein höheres Bruttogehalt bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein Jobwechsel finanziell attraktiver ist.
 

Wer ein Angebot bewertet, betrachtet schließlich nicht nur die Zahl auf dem Arbeitsvertrag. Entscheidend ist das gesamte Paket – und dazu kann auch die Mobilität gehören.


Warum Arbeitgeber diesen Punkt nicht unterschätzen sollten
 

Für Arbeitgeber kann das im Recruiting zu einer zunächst schwer nachvollziehbaren Situation führen.
 

Das Gehalt stimmt.
Die Aufgaben passen.
Die Arbeitsbedingungen sind attraktiv.
Das Gespräch ist gut gelaufen.

Und trotzdem entscheidet sich der Bewerber gegen die Stelle.
 

Aus Unternehmenssicht mag ein voll ausgestattetes Servicefahrzeug, das direkt am Wohnort des Technikers steht, bereits eine attraktive Leistung sein. Für die berufliche Tätigkeit ist damit schließlich alles geregelt.
 

Aus Sicht eines Bewerbers, der seit zehn Jahren keinen eigenen Pkw mehr benötigt, sieht die gleiche Situation möglicherweise völlig anders aus.
 

Das bedeutet nicht, dass Unternehmen ihre Fahrzeugregelung grundsätzlich ändern müssen.
 

Es bedeutet vielmehr, dass sie wissen sollten, welche Auswirkungen ihre Regelung auf die Wechselentscheidung bestimmter Servicetechniker haben kann.
 

Fehlt die Möglichkeit zur Privatnutzung, können beispielsweise ein entsprechend attraktives Gehalt oder andere Rahmenbedingungen den Unterschied im Gesamtpaket ausgleichen.
 

Nicht jeder Servicetechniker braucht einen privat nutzbaren Firmenwagen
 

Genauso wichtig ist allerdings die andere Seite.

Wir erleben auch Servicetechniker, für die die Privatnutzung eines Firmenwagens kaum oder überhaupt keine Rolle spielt.

Das kann beispielsweise bei Quereinsteigern der Fall sein, die bislang täglich mit dem eigenen Pkw zu ihrem Arbeitgeber gefahren sind und ohnehin ein privates Fahrzeug besitzen.

Bekommen sie für ihre neue Tätigkeit ein Servicefahrzeug, mit dem sie direkt von zu Hause zum ersten Kunden starten können, verändert sich ihre Situation sogar positiv: Das eigene Auto bleibt für private Fahrten vorhanden, während die beruflichen Kilometer mit dem Servicefahrzeug zurückgelegt werden.
 

Was für den einen Bewerber ein entscheidender Nachteil ist, kann für den nächsten vollkommen irrelevant sein.
 

Genau deshalb lohnt es sich, bei der Fahrzeugfrage genauer hinzusehen.
 

Und was ist mit internationalen Servicetechnikern?
 

Noch einmal anders sieht die Situation bei Servicetechnikern aus, die überwiegend international unterwegs sind.
 

Wer regelmäßig mit dem Flugzeug reist und am Einsatzort beispielsweise einen Mietwagen nutzt, benötigt für seine eigentliche Tätigkeit möglicherweise überhaupt keinen klassischen Firmenwagen.
 

In diesem Fall können ganz andere Rahmenbedingungen wesentlich wichtiger werden:
 

Wie wird Reisezeit vergütet? Wie sind die Einsätze organisiert? Wie lange ist man am Stück unterwegs? Welche Regelungen gibt es für Flüge, Hotels und Mietwagen? Gibt es Reisepauschalen oder zusätzliche Vergütungen?
 

Ein Firmenwagen ist also nicht automatisch für jede Servicestelle der wichtigste Benefit. Das Einsatzmodell entscheidet mit darüber, welchen tatsächlichen Wert er für den Mitarbeiter hat.


Ein Auto vor der Tür – oder zwei?


Neben der finanziellen Betrachtung spielt auch der Alltag eine Rolle.

Einige Servicetechniker möchten bewusst keinen Firmenwagen und zusätzlich einen privaten Pkw vor der Tür stehen haben. Zwei Fahrzeuge benötigen Platz, verursachen organisatorischen Aufwand und können gerade in Wohngebieten oder Städten mit knappen Parkmöglichkeiten unpraktisch sein.


In Gesprächen begegnet uns dabei teilweise auch ein ökologischer Gedanke: Wer ohnehin einen Firmen-Pkw fährt, den er privat nutzen darf, möchte nicht zusätzlich ein zweites Fahrzeug ausschließlich für die Freizeit vorhalten.


Auch hier gilt: Die Prioritäten sind individuell.


Für manche ist die private Nutzung ein wichtiges Kriterium. Andere bevorzugen ausdrücklich die Trennung zwischen beruflichem Servicefahrzeug und privatem Pkw.


Die Fahrzeugregelung gehört zum Gesamtpaket


Genau darin liegt die eigentliche Herausforderung für Unternehmen – und auch für Servicetechniker, die über einen Wechsel nachdenken.

Ein Stellenangebot lässt sich nicht allein anhand des Jahresgehalts vergleichen.

Neben Arbeitszeit, Urlaub, Reiseanteil, Übernachtungen, Reisezeitregelung, Vergütung und Aufgabenbereich gehört bei vielen Servicestellen auch die Fahrzeugregelung in die Gesamtbetrachtung.


Für Arbeitgeber bedeutet das nicht, dass ein privat nutzbarer Firmenwagen zwingend angeboten werden muss.
 

Es bedeutet aber, dass die Auswirkungen der jeweiligen Regelung im Recruiting bekannt sein sollten.

Und für Servicetechniker lohnt sich der genaue Vergleich ebenfalls: Wie verändert sich meine tatsächliche finanzielle und persönliche Situation durch einen Wechsel? Welche Kosten fallen weg, welche kommen hinzu und welche anderen Vorteile bietet mir die neue Position?

Ein Denkanstoß für Arbeitgeber
 

Wie attraktiv eine Fahrzeugregelung wahrgenommen wird, hängt stark davon ab, wen ein Unternehmen für seinen Service gewinnen möchte und wie diese Person bisher gearbeitet hat.
 

Ein Servicetechniker, der seit vielen Jahren einen Firmen-Pkw privat nutzt und deshalb kein eigenes Fahrzeug mehr besitzt, betrachtet ein Angebot anders als ein Quereinsteiger mit eigenem Auto. Und bei einem international tätigen Techniker, der überwiegend mit dem Flugzeug reist, stehen möglicherweise ganz andere Leistungen im Vordergrund.

Für Arbeitgeber lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die eigene Zielgruppe:
 

Welche Mobilitätslösung bieten wir – und was bedeutet ein Wechsel zu uns ganz konkret für den Servicetechniker?
 

Nicht jede Servicestelle braucht einen privat nutzbaren Firmenwagen. Aber wenn dieser beim bisherigen Arbeitgeber zum Gesamtpaket gehört, sollte sein Wegfall bei Gehalt und Rahmenbedingungen mitgedacht werden.
 

Denn am Ende entscheidet selten ein einzelner Benefit über einen Jobwechsel. Entscheidend ist, ob das Gesamtpaket für den Servicetechniker wirklich besser ist als das, was er heute hat.



Quelle

Haufe: Firmenwagen: Besonderheiten der Ein-Prozent-Regelung. Informationen zur steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung eines Firmenwagens und zur 1-%-Regelung.