Eine interessante Stelle gefunden. Bewerbung abgeschickt. Erstes Gespräch. Zweites Gespräch.
Und irgendwann kommt die Frage:
„Und was haben Sie sich gehaltlich vorgestellt?“
Nicht selten stellt sich erst an diesem Punkt heraus, dass die Vorstellungen von Unternehmen und Bewerber weit auseinanderliegen.
Viel Zeit investiert – auf beiden Seiten.
Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll genau hier für mehr Klarheit sorgen.
Bewerber sollen künftig bereits in der Stellenausschreibung oder spätestens vor dem Vorstellungsgespräch erfahren, welches Einstiegsgehalt oder welche Gehaltsspanne für eine Position vorgesehen ist.
Auch die Frage nach dem bisherigen Gehalt soll künftig nicht mehr zulässig sein.
Deutschland hätte die EU-Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Unabhängig davon finden wir den Gedanken dahinter richtig:
Warum eigentlich so lange mit einer Information warten, die am Ende darüber entscheiden kann, ob beide Seiten überhaupt zusammenpassen?
Aus unserer Recruiting-Praxis können wir den Gedanken hinter der Richtlinie nur unterstützen.
In unseren Direktansprachen nennen wir in der Regel bereits die Gehaltsspanne, die uns vom Unternehmen für die Position vorgegeben wurde. Auch im ersten Gespräch sprechen wir so offen wie möglich über die finanziellen Rahmenbedingungen.
So wissen die Kandidaten bereits vor dem ersten Gespräch beim Unternehmen ziemlich genau, was sie gehaltlich erwartet – und beide Seiten können früh einschätzen, ob die Vorstellungen zusammenpassen.
Unsere Erfahrung damit: Transparenz beim Gehalt macht Bewerbungsprozesse nicht schwieriger. Sie schafft Klarheit.
Mehr Gehaltstransparenz kann deshalb nicht nur für mehr Fairness sorgen.
Sie kann Bewerbungsprozesse auch klarer, schneller und effizienter machen.
Denkanstoß für Arbeitgeber
Gehaltstransparenz beginnt nicht erst mit einer gesetzlichen Verpflichtung.
Unsere Erfahrung im Recruiting zeigt: Werden die finanziellen Rahmenbedingungen bereits in der Direktansprache und im ersten Gespräch offen kommuniziert, wissen beide Seiten frühzeitig, woran sie sind.
Bewerber können besser einschätzen, ob eine Position für sie grundsätzlich infrage kommt. Gleichzeitig investieren Unternehmen ihre Zeit in Gespräche mit Menschen, deren Vorstellungen zum vorgesehenen Rahmen passen.
Die entscheidende Frage ist deshalb vielleicht gar nicht, wann Unternehmen Gehaltsspannen nennen müssen – sondern warum sie damit warten sollten.
Wer bereits vor dem ersten persönlichen Gespräch für Klarheit sorgt, kann unnötige Schleifen vermeiden und schafft gleichzeitig eine transparentere Grundlage für den weiteren Bewerbungsprozess.
Quelle
Europäische Kommission: „Neue EU-Vorschriften zur Lohntransparenz“
